Einladung zur VDST-Jugendvollversammlung am 28.02.2021

Am Sonntag, den 28. Februar 2021 um 10:00 Uhr, veranstaltet der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. seine jährliche Jugendvollversammlung – dieses Jahr als digitale Versammlung.

Versammlung live verfolgen (Passwort wurde den Stimmberechtigten sowie den Vereinsvorsitzenden bekanntgegeben): https://www.vdst.de/jvv2021-digital/

Veranstaltungsort
Die Veranstaltung findet digital mit einer Webinarlösung statt. Auch die Stimmabgabe erfolgt digital. Zur Teilnahme ist lediglich ein aktueller Webbrowser nötig.

Da die Versammlung und die Abstimmungen/Wahlen digital stattfinden, erfolgt auch die Ausgabe der Stimmrechtskarten im Voraus digital. Bitte schicke die Anträge deiner Stimmen (Formular zur Stimmrechtsübertragung) bis spätestens Sonntag, den 21. Februar 2021 an die Bundesgeschäftsstelle (info@vdst.de). Details findest du im Abschnitt Wichtige Hinweise.

Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der VDST-Jugend. Diese umfasst alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre, die Mitglied in einem VDST-Verein sind. Dein Jugendvertreter im Verein vertritt in der Versammlung deine Stimme.

In diesem Jahr stehen neben den Wahlen der Kassenprüfer:innen sowie eines (bevorzugt männlichen) jugendlichen Beisitzer:in (unter 21 Jahre) eine Anpassung der Jugendordnung an.

Wir freuen uns sehr auf deine Teilnahme!

Tagesordnung

TOP 1    Eröffnung und Begrüßung

TOP 2    Grußworte der Ehrengäste

TOP 3    Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit; gemäß §9 VDST-Jugendordnung
Die digitale Durchführung des Jugendvollversammlung stützt sich auf das “Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie” §5 (2) vom 27.03.2020.

TOP 4    Feststellung der Tagesordnung

TOP 5    Genehmigung des Protokolls der VDST-Jugendvollversammlung 2020 in Augsburg

TOP 6    Bericht des Bundesjugendvorstands

TOP 7    Feststellung der Stimmberechtigten

TOP 8    Vorstellung des Jahresabschluss 2020

TOP 9  Bericht der Kassenprüfer:innen und Entlastung des Bundesjugendvorstands für 2020
9.1  Bericht der Kassenprüfer
9.2  Entlastung des Bundesjugendvorstands

TOP 10  Vorlage und Genehmigung des Etat 2021

TOP 11  Wahlen
Wahl eines/r WahlleiterIn (im Fall von geheimer Wahl zusätzlich zwei WahlhelferInnen)
Wahlgänge:
11.1   Wahlen zum Bundesjugendvorstand; gemäß § 13 VDST-Jugendordnung
11.1.1    Jugendliche(r) Beisitzer:in
11.2 Wahl der zwei Kassenprüfer:innen; gemäß § 15 VDST-Jugendordnung

TOP 12  Anträge gemäß § 11 VDST-Jugendordnung
12.1   Antrag auf Änderung der Jugendordnung § 7: Anpassungen der Wahlempfehlungen an die Jugendvollversammlung

Begründung
Die Jugendordnung empfiehlt zur Stärkung der Diversität im Vorstand verschiedene Geschlechter in die Rollen zu wählen. Die aktuelle Formulierung berücksichtigt allerdings nur zwei von in Deutschland drei Geschlechtern. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll diese Diskriminierung des „dritten Geschlechts“ beseitigt werden.

Bisherige Fassung
§7 5. c. […] für die Positionen a-c sollen möglichst beide Geschlechter vertreten sein […] §7 5. e. […] möglichst sollen beide Geschlechter vertreten sein […]

Vorgeschlagene neue Fassung
§7 5. c. […] für die Positionen a-c sollen möglichst verschiedene Geschlechter vertreten sein […] §7 5. e. […] möglichst sollen verschiedene Geschlechter vertreten sein […]

12.2   Antrag auf Änderung der Jugendordnung § 8 Zusammentritt: Einführung von digitalen Jugendvollversammlungen

Begründung
Um die Beteiligung aller Jugendlichen und Jugendvertreter der Mitgliedsvereine deutschlandweit zu gewährleisten, soll mit dieser Änderung eine teilweise oder vollständige digitale Durchführung von Jugendvollversammlungen ermöglicht werden.

Bisherige Fassung
Die ordentliche Jugendvollversammlung findet einmal jährlich statt. Über Termin und Ort entscheidet der Bundesjugendvorstand. Diese sollte bei einer Großveranstaltung der Jugendabteilung stattfinden. […]

Vorgeschlagene neue Fassung
Die ordentliche Jugendvollversammlung findet einmal jährlich statt. Über Termin und Ort entscheidet der Bundesjugendvorstand. Diese sollte bei einer Großveranstaltung der Jugendabteilung stattfinden. Die Versammlung kann auch ganz oder teilweise virtuell, ohne physische Präsenz der Teilnehmenden durchgeführt werden. […]

12.3   Antrag auf Änderung der Jugendordnung § 14: Einführung von digitalen Jugendvorstandssitzungen

Begründung
Auch nach Auslaufen der Corona-Sondergesetzgebung sollen Sitzungen des Bundesjugendvorstands digital durchgeführt werden können.

Bisherige Fassung
[…] Der Engere Bundesjugendvorstand ist berechtigt zwischen den Sitzungen des Bundesjugendvorstandes sich zu Arbeitssitzungen zu treffen. Sofern hier Beschlüsse gefasst werden, die über die Vorgaben der Bundesjugend-vollversammlung und/oder des Bundesjugendvorstandes hinausgehen, sind diese auf der unmittelbar nach-folgenden Sitzung des Bundesjugendvorstandes vorzustellen und bedürfen dessen Genehmigung. […]

Vorgeschlagene neue Fassung
[…] Der Engere Bundesjugendvorstand ist berechtigt zwischen den Sitzungen des Bundesjugendvorstandes sich zu Arbeitssitzungen zu treffen. Sofern hier Beschlüsse gefasst werden, die über die Vorgaben der Bundesjugend-vollversammlung und/oder des Bundesjugendvorstandes hinausgehen, sind diese auf der unmittelbar nach-folgenden Sitzung des Bundesjugendvorstandes vorzustellen und bedürfen dessen Genehmigung. Sitzungen des (engeren) Bundesjugendvorstands sowie Arbeitssitzungen können präsent, virtuell mittels geeigneter Kommunikationsmedien (z.B. als Videokonferenz) oder in gemischter Form durchgeführt werden. […]

12.4   Ggf. weitere Anträge:
Zum Ende der Antragsfrist (20. Dezember 2020) sind keine weiteren Anträge eingegangen. Weitere Anträge können lediglich als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

TOP 13  Ggf. Ehrungen

TOP 14  Hinweis auf aktuelle Termine

TOP 15  Verschiedenes

Wichtige Hinweise

  • Hintergrund:
    • Die aktuelle Fassung der VDST-Jugendordnung findest du hier.
    • Die Protokolle der letzten VDST-Jugendvollversammlungen findest du hier.
  • Kandidatur: Bitte melde dich vorab bei unserer Geschäftsstelle, wenn du für einen der zur Verfügung stehenden Posten kandieren möchtest: info@vdst.de. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass deine Vorstellung technisch reibungslos funktioniert. Für Kurzentschlossene ist selbstverständlich auch noch eine Kandidatur während der Versammlung möglich. Für deine Vorstellung kannst du dich an unserem Bewerbungs-Formular orientieren.
  • Stimmrecht:
    • Bitte fülle das Formular zur Stimmrechtsübertragung aus, um das Stimmrecht deines Vereins wahrzuznehmen. Mit diesem Formular kannst du auch deine Stimme(n) auf einen anderen Mitgliedsverein oder deine Landesjugend übertragen.
    • Wenn du deine Stimme(n) auf einen anderen Verein oder deine Landesjugend überträgst, schicke diesem bitte das ausgefüllte Formular.
    • Bitte sende alle Stimmrechtsübertragungen, die du selbst ausüben möchtest, bis spätestens Sonntag, den 21. Februar 2021, an die Bundesgeschäftsstelle: info@vdst.de
  • Hilfe: Du hast fragen zur Jugendvollversammlung? Gerne helfen wir dir weiter: jugend@vdst.de