Achtung: Versicherung bei wissenschaftlichen Tauchgängen

Tauchen für den Naturschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Unternehmensverantwortliche.

Der Verband Deutscher Sporttaucher als Deutscher Lizenzgeber des Welt-Tauchsportverbandes CMAS ist besorgt über aktuelle Entwicklungen im Rahmen beruflich durchgeführter wissenschaftlicher Tauchgänge an einigen deutschen Universitäten und Unternehmen.
Offenbar wird aktuell vermehrt die Sporttaucher-Ausbildung „CMAS Scientific Diver“ (oder andere vergleichbare Sporttaucherqualifikationen) im wissenschaftlich-beruflichen Umfeld eingesetzt, um wissenschaftliche Arbeiten unter Wasser von versicherten Mitarbeitern und von Studenten durchführen zu lassen. Der Verband Deutscher Sporttaucher als alleiniger nationaler Lizenzgeber der CMAS-Brevets in Deutschland distanziert sich ausdrücklich von diesem Vorgehen. Der VDST als alleiniger nationaler Lizenzgeber der CMAS-Brevets in Deutschland weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sporttaucherausbildung „CMAS Scientific Diver“ in Deutschland nicht geeignet ist, um die Schutzziele des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen, sondern auf populärwissenschaftliche Tauchgänge im Rahmen des Freizeitsports abzielt.
Der Verband Deutscher Sporttaucher weist zudem darauf hin, dass im Falle eines Tauchunfalles im Umfeld solcher Aktivitäten das Haftungsrisiko bei den beauftragenden Personen beziehungsweise bei den verantwortlichen leitenden Personen des Unternehmens beziehungsweise der wissenschaftlichen Einrichtung liegt.

Der Verband Deutscher Sporttaucher weist, wie in allen Ordnungen des VDST ausdrücklich schriftlich vermerkt, darauf hin, dass CMAS-Sporttauchausbildungen grundsätzlich nicht für berufliche wissenschaftliche Tätigkeiten unter Wasser geeignet sind, sondern hierfür die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, insbesondere die DGUV Regel 101-023 in der jeweils aktuellen Fassung, heranzuziehen sind. Der Verband Deutscher Sporttaucher weist explizit darauf hin, dass die in der DGUV 101-023 zitierte Möglichkeit der Herstellung der gleichen Sicherheit mit anderen Mitteln mit der Anwendung der Brevetierung CMAS Scientific Diver nicht gegeben ist, da hier wesentliche aktuell gültige Sicherheitsaspekte des beruflichwissenschaftlichen Tauchens sowohl in der Ausbildung als auch in der Ausübung nicht gewährleistet sind.

Dr. Uwe Hoffmann
Präsident