Einladung zur VDST-Jugendvollversammlung am 01.03.2020

Am Sonntag, den 01. März 2020 um 10:00 Uhr, veranstaltet der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. seine jährliche Jugendvollversammlung in Augsburg (Hinweis: Im VDST-Sporttaucher wurde versehentlich München als Veranstaltungsort angegeben).

Veranstaltungsort
Tagungshotel Haus Sankt Ulrich
Kappelberg 1
86150 Augsburg

Die Ausgabe der Stimmrechtskarten erfolgt von 09:00-10:00 Uhr vor dem Versammlungssaal.

Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der VDST-Jugend. Diese umfasst alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre, die Mitglied in einem VDST-Verein sind. Dein Jugendvertreter im Verein vertritt in der Versammlung deine Stimme.

In diesem Jahr stehen neben den Wahlen des ersten stellvertretenden Bundesjugendwarts (m/w/d), des Kassenwarts (m/w/d) sowie einer (bevorzugt weiblichen) jugendlichen Beisitzerin (unter 21 Jahre) eine Anpassung der Jugendordnung an.

Wir freuen uns sehr auf deine Teilnahme!

Tagesordnung

TOP 1    Eröffnung und Begrüßung

TOP 2    Grußworte der Ehrengäste

TOP 3    Fachvortrag (Thema folgt)

TOP 4    Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit; gemäß §9 VDST-Jugendordnung

TOP 5    Feststellung der Tagesordnung

TOP 6    Genehmigung des Protokolls der VDST-Jugendvollversammlung 2019 in Karlsruhe

TOP 7    Bericht des Bundesjugendvorstands

TOP 8    Feststellung der Stimmberechtigten

TOP 9    Jahresabschluss 2019 von Bundesjugend-Kassenwartin Susan Ries

TOP 10  Bericht der KassenprüferInnen und Entlastung des Bundesjugendvorstands für 2019
10.1  Bericht der Kassenprüfer
10.2  Entlastung des Bundesjugendvorstands

TOP 11  Vorlage und Genehmigung des Etat 2020

TOP 12  Wahlen
Wahl eines/r WahlleiterIn (im Fall von geheimer Wahl zusätzlich zwei WahlhelferInnen)
Wahlgänge:
12.1   Wahlen zum Bundesjugendvorstand; gemäß § 13 VDST-Jugendordnung
12.1.1    Erste(r) stellvertretende(r) BundesjugendwartIn
12.1.2    KassenwartIn
12.1.3    Jugendliche Beisitzerin
12.2 Wahl der zwei KassenprüferInnen; gemäß § 15 VDST-Jugendordnung

TOP 13  Anträge gemäß § 11 VDST-Jugendordnung
13.1   Antrag auf Änderung der Jugendordnung § 3:

Bisherige Fassung
Die Jugendabteilung bekennt sich zur freiheitlich – demokratischen Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
Die Jugendabteilung bekennt sich zum Tauchsport und zur olympischen Idee, sie setzt sich für die erklärten Ziele des Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. ein. Die Jugendabteilung ist in der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Verband abhängig, führt und verwaltet sich in eigener Verantwortung, sofern nicht gegen die Satzung oder Interessen des Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. verstoßen wird.

Vorgeschlagene neue Fassung
Die Jugendabteilung bekennt sich zur freiheitlich – demokratischen Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
Die Jugendabteilung verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Die Jugendabteilung bekennt sich zum Tauchsport und zur olympischen Idee, sie setzt sich für die erklärten Ziele des Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. ein. Die Jugendabteilung ist in der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Verband abhängig, führt und verwaltet sich in eigener Verantwortung, sofern nicht gegen die Satzung, die Grundsätze der guten Verbandsführung oder Interessen des Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. verstoßen wird.

13.2   Ggf. weitere Anträge:
Zum Ende der Antragsfrist (22. Dezember 2019) sind keine weiteren Anträge eingegangen. Weitere Anträge können lediglich als Dringlichkeitsanträge  behandelt werden.

TOP 14  Ggf. Ehrungen

TOP 15  Hinweis auf aktuelle Termine

TOP 16  Verschiedenes

Tipp zur Anreise

Als Spitzensportverband im DOSB profitieren wir von Kooperationen von unserem Dachverband: Nutze für deine Anreise das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn und komme so noch günstiger und umweltfreundlicher an dein Ziel. Bitte beachte, dass du während der Fahrt diese Einladung mitführen musst.

Weitere Infos

  • Die aktuelle Fassung der VDST-Jugendordnung findest du hier.
  • Die Protokolle der letzten VDST-Jugendvollversammlungen findest du hier.
  • Diese Seite wird bis zum 19. Januar 2020 kontinuierlich aktualisiert (sechs Wochen vor der Versammlung). Ab diesem Zeitpunkt kannst du hier die finalen Einladungsunterlagen (Anfahrtsbeschreibung, Tagesordnung, Anträge) einsehen.
  • Gerne möchten wir die KandidatInnen für die neu zu wählenden Ämter im Voraus auf der Website des VDST vorstellen. Bitte sende dazu deine Vorstellung an info@vdst.de. Gerne kannst du hierzu unser Bewerbungs-Formular verwenden. Für Kurzentschlossene ist selbstverständlich auch noch eine Kandidatur während der Versammlung möglich.
  • Du bist für deinen Verein vertretungsberechtigt, schaffst es aber nicht, selbst deinen Verein zu vertreten? Mit dem Formular zur Stimmrechtsübertragung kannst du deine Stimme(n) auf ein Vereinsmitglied, einen anderen Mitgliedsverein oder deine Landesjugend übertragen.
  • Du hast fragen zur Jugendvollversammlung? Gerne helfen wir dir weiter: jugend@vdst.de

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